Wissen

Waldbrandwarnstufen: Richtiges Verhalten

von Sven Schimmel (Kommentare: 0)

Waldbrand
Bildrechte: PIXABAY.COM

Große Waldflächen sind in den letzten Jahren von Feuern heimgesucht worden. Bekannt sind vielleicht noch die großen Feuer nahe der Stadt Weißwasser. 1992 brannten hier insgesamt 1.197 Hektar Wald nieder. Lange Trockenphasen ohne nennenswerte Niederschläge begünstigten damals die Entstehung und den Verlauf des Brandes. Auch Feuerwehren aus dem Landkreis Stollberg waren zur Brandbekämpfung mit vor Ort.

Aber aus den Schäden hat man viel lernen können. Überall wurden die Waldbrandwarnstufen überarbeitet, Maßnahmekataloge dazu erstellt. Feuerwachtürme sind errichtet worden und werden schon ab der niedrigsten Waldbrandwarnstufe besetzt. Vor allem in den großen Waldgebieten der Lausitz findet man diese Türme. Zusätzlich fliegen ab Stufe 3 täglich auch Hubschrauber auf Patrouille. Trotzdem kann eine einzige weggeworfene Zigarette zu einem Fiasko führen. Die Feuerwehren können deshalb nur dazu aufrufen, im Wald stets umsichtig und besonnen zu handeln. Verzichten Sie möglichst auf Rauchen oder offenes Feuer im Wald! Werfen Sie keine Gläser achtlos weg, durch die Sammlung des Sonnenlichts kann der Waldboden schnell in Brand geraten! Und befolgen Sie die Hinweise, die mit den Waldbrandwarnstufen einhergehen:

Die aktuelle Waldbrandwarnstufe

Waldbrandwarnstufe 1

  • Genehmigte Arbeiten sind mindestens zwei Tage vorher beim zuständigen Revierförster anzumelden.

  • Das Befahren von Waldwegen ist nur zur Durchführung genehmigter Arbeiten, für die Jagd und für Waldbesitzer gestattet.

  • Schweißarbeiten sind nur mit entsprechender Genehmigung und bei Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen gestattet.

  • Sprengarbeiten sind verboten.

  • Das Ausbringen leicht brennbarer oder chlorhaltiger Chemikalien ist verboten.

  • Zum Verbrennen von Schlagabraum und Reisig ist eine Genehmigung einzuholen.

Waldbrandwarnstufe 2

  • Schlagabraum und Reisig dürfen nicht mehr verbrannt werden, eventuelle Genehmigungen dafür werden automatisch ungültig.

Waldbrandwarnstufe 3

  • Schweißarbeiten sind generell verboten, Ausnahme: zur Behebung von Betriebsstörungen an Eisenbahnschienen / Bahnkörpern.

  • Besucher des Waldes dürfen öffentliche Straßen und Wege, auch Waldwege, nicht verlassen.

  • Es können Parkplätze und touristische Einrichtungen in den Wäldern gesperrt werden.

Waldbrandwarnstufe 4

  • Das Betreten des Waldes ist verboten. Es können Ausnahmen zugelassen werden. Generell ausgenommen von dieser Regelung sind Waldbesitzer zur Ausübung angewiesener forstlicher Arbeiten und zur Jagd.

  • Auf Straßen und Parkplätzen in und an Wäldern besteht Parkverbot. Parkplätze sind von den Kommunen entsprechend zu kennzeichnen.


Alle Waldbrandwarnstufen ab Stufe 2 schließen die Maßnahmen der niedrigeren Stufen automatisch mit ein.

Zurück

Diese Seite verwendet Cookies. Indem Sie diese Seite benutzen, erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterlesen …