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Lagerfeuer: Das ist zu beachten

von Sven Schimmel (Kommentare: 0)

Lagerfeuer
Bildrechte: PIXABAY.COM

Was wäre ein Jugendcamp ohne Lagerfeuer? Auch manche Veranstalter bauen auf die Romantik, die ein loderndes Feuer ausstrahlt. Was wäre die Walpurgisnacht (30. April) ohne die vielen Brauchtumsfeuer?
Dagegen ist natürlich nichts einzuwenden, wenn, ja wenn die Bestimmungen eingehalten werden. Die Feuerwehr der Stadt Lugau möchte Ihnen deshalb einige Tipps mit auf den Weg geben, die Sie und andere vor einer Gefährdung durch Traditionsfeuer oder, ganz allgemein, offene Feuerstellen schützen soll.

Lagerfeuer
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  • Von der Verbrennung dürfen keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft hervorgerufen werden.

  • Die Genehmigung des Grundstückeigentümers oder des Pächters muss vorliegen.

  • Zum Verbrennen darf nur unbehandeltes, trockenes Holz verwendet werden. Bauholz und Abfälle, Reifen oder andere Stoffe gehören nicht in das Feuer.

  • Ablagerungen die Länger als 14 Tage liegen sind vor dem Verbrennen aus Gründen des Tierschutzes umzusetzen.

  • Nachbarn oder andere unbeteiligte Personen dürfen durch entstehenden Rauch oder Funkenflug nicht belästigt werden.

  • Offene Feuerstellen auf leicht brennbarem Bewuchs müssen mit einem mindestens 0,5 Meter breiten Wundstreifen (flacher Graben, Erdwall oder Steinreihen) abgesichert werden, um einem Flächenbrand vorzubeugen. Starker Funkenflug ist zu vermeiden. Wenn nötig, ist die Gegend in Richtung des Funkenfluges zu kontrollieren.

  • Während der gesamten Phase des Abbrennens ist das Feuer zu beaufsichtigen.

  • Im Umkreis von 10m dürfen sich keine brennbaren Gegenstände befinden. Dieser Abstand muss weitaus größer gewählt werden, wenn die örtlichen Bedingungen oder ungünstige Windverhältnisse dies erfordern. Brennmaterial ist mindestens zwei Meter vom offenen Feuer entfernt abzustellen.

  • Brennbare Flüssigkeiten, wie Benzin, Terpentin, Öle, Spiritus, Verdünnung, usw., dürfen nicht zum Anzünden des Feuers genutzt werden! Am besten eignen sich Papier oder dünne Holzstücke, um die Verbrennung in Gang zu setzen.

  • Es darf nur so viel brennbares Material angezündet werden, dass das Feuer mit den zur Verfügung stehenden Mitteln problemlos gelöscht werden kann. Dies könnte ein großes, mit Wasser gefülltes Fass sein oder auch ein an das Wassernetz angeschlossener Gartenschlauch. Auch Löschsand kann Verwendung finden. Als Geräte sind Schaufel, Spaten und Eimer aus Metall in ausreichender Menge geeignet.

  • Offene Feuer müssen nach dem Betreiben vollständig abgelöscht werden. Nach 30 Minuten ist eine Nachkontrolle durchzuführen. Dies ist keine Aufgabe der Feuerwehr!

  • Sollte das Feuer außer Kontrolle geraten, ist sofort die Feuerwehr über Notruf 112 zu alarmieren!

  • Verantwortlich für das Feuer, die Durchsetzung der Auflagen und die Sicherheit der Teilnehmer ist grundsätzlich der im Antrag benannte Verbrennungsverantwortliche.

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